Welchen Kriterienkatalog (2017 oder 2020) verwenden Sie bei der Deklaration?
Mit der Veröffentlichung des klimaaktiv Kriterienkataloges 2020 wird die Deklaration aller Gebäudetypen auf EINER Plattform, der baudock, zusammengeführt. Damit wird die Deklaration und Projektverwaltung wesentlich vereinfacht.
Grundsätzlich werden neue Projekte auf der Deklarationsplattform baudock nach dem aktuellen Katalog angelegt.
Alle Wohngebäude, die nach dem Gebäudekatalog 2017 (OIB-Richtlinie 6, 2015) bereits auf der Plattform baubook angelegt sind, können dort weiterhin bearbeitet und abgeschlossen werden. Für mehr Informationen dazu kontaktieren Sie bitte das klimaaktiv Programmanagement.
Wie werden Gebäude deklariert, die eine gemischte Nutzung haben?
Grundsätzlich ist bei klimaaktiv für jedes Gebäude und jede Nutzung eine eigene Deklaration erforderlich. Unter folgenden Umständen kann für unterschiedliche Nutzungen und mehrere nutzungsgleiche Gebäude auf einer Liegenschaft auch eine gemeinsame Deklaration erfolgen.
Variante 1: Eine Hauptnutzung mit ≥ 80% der konditionierten BGF
Für das Gesamtgebäude kann eine Deklaration mit dem Kriterienkatalog entsprechend dem Gebäudetyp der Hauptnutzung unter Berücksichtigung der folgenden Punkte erfolgen:1. Für alle Qualitäten, die das Gesamtbauwerk betreffen (Wirtschaftlichkeit, OI3-Indikator, Baustoffe etc.), bezieht sich die Bewertung und die Nachweisführung auf das gesamte Gebäude. Dies betrifft auch die Messungen:
- Luftdichtheit: Für die notwendige Anzahl wird die Gesamtfläche des Gebäudes herangezogen. Wenn es technisch möglich ist, sollte jeder Baukörper gesamt gemessen werden.
- Messung Innenraumluftqualität: Für die notwendige Anzahl wird die Gesamtfläche des Gebäudes herangezogen. Gemessen werden soll schwerpunktmäßig in Räumen, in denen sich Menschen lange aufhalten und die insbesondere von Kindern, älteren und sensiblen Menschen genutzt werden [Schlafräume, Kindergarten, Pflegewohnheim, Büro, etc.].
- Heizwärmebedarf und Kompaktheit aus dem Gesamtenergieausweis (gemitteltes Ergebnis der Einzelzonen)
- Primärenergiebedarf, CO2-Emissionen und Kühlbedarf aus dem Energieausweis der Hauptnutzung (nur die nutzungsspezifische Zone)
3. Die Bewertung von weiteren Qualitäten, die sich je nach Nutzungstyp unterscheiden (Komfort im Sommer, Lüftung etc.) erfolgt ausschließlich für die Hauptnutzung. Die untergeordneten Nutzungen werden dabei nicht berücksichtigt.
Variante 2: Keine Hauptnutzung überschreitet 80% der konditionierten BGF
Hat eine Nutzung einen Flächenanteil (beheizte BGF) von über 20% und eine Fläche von über 2.000 m², so ist für diesen Nutzungsteil eine eigene Deklaration notwendig. Wird für diesen Nutzungsteil die Erfüllung der Muss-Kriterien im Energieteil nachgewiesen, kann auch eine Deklaration für das Gesamtgebäude erfolgen. Für Großprojekte kann in Rücksprache mit dem Programmmanagement von klimaaktiv eine individuelle Vorgehensweise für die Deklaration definiert werden.Beispiele
- Gebäude I: 80% Büro, 10% Wohnen, 10% Geschäfte = 1 klimaaktiv Deklaration „Büro“
- Gebäude II: 75% Büro, 25% Wohnen [beheizte BGF gesamt: 1.000 m²] = 1 klimaaktiv Deklaration „Büro“
- Gebäude III: 75% Büro, 25% Wohnen [beheizte BGF gesamt: 10.000 m²] = 2 getrennte klimaaktiv Deklarationen „Büro“ und „Wohnen“
In Ausnahmefällen (z.B. bei sehr kleinen Wohnhausanlagen/Reihenhäusern mit einer Gesamt BGF unter 2.000m²) kann in Rücksprache mit dem Programmmanagement von klimaaktiv für nutzungs- und nahezu baugleiche Gebäude auf einer Liegenschaft eine gesamthafte Deklaration erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass die Energiekennzahlen der einzelnen Bauteile für die jeweilige Stufe der Gebäudedeklaration (Gold/Silber/Bronze) nahezu ident bzw. die gleiche Qualität haben.
Wie werden Gebäude deklariert, die sowohl einen Neubau als auch einen Sanierungsteil haben?
Grundsätzlich ist bei klimaaktiv für jedes Gebäude und jede Kategorie (Neubau / Sanierung) eine eigene Deklaration erforderlich. Unter folgenden Umständen kann auch eine gemeinsame Deklaration erfolgen.Variante 1: Eine Kategorie mit ≥ 80% der konditionierten BGF
Hier kann eine Deklaration mit dem Kriterienkatalog entsprechend der Hauptkategorie erfolgen. Für die Bewertung werden die flächengemittelten Energiekennzahlen des Gesamtgebäudes herangezogen.
Variante 2: Keine Hauptnutzung überschreitet 80% der konditionierten BGF
Hat der Neubau oder die Sanierung einen Flächenanteil (beheizte BGF) von über 20% und eine Fläche von über 2.000 m², so ist für diesen Teil eine eigene Deklaration notwendig.
In speziellen Einzelfällen kann in Rücksprache mit dem Programmmanagement von klimaaktiv eine individuelle Vorgehensweise für die Deklaration definiert werden.
Beispiele
- Gebäude I: 80% Neubau, 20% Sanierung = 1 klimaaktiv Deklaration „Neubau“
- Gebäude II: 80% Sanierung, 20% Neubau = 1 klimaaktiv Deklaration „Sanierung“
- Gebäude III: 75% Neubau, 25% Sanierung [beheizte BGF „Sanierung“: 1.000 m²] = 1 klimaaktiv Deklaration „Neubau“
Wie erfolgen die Bewertung und die Messungen mehrerer gleichartiger Gebäude?
Bei mehreren nutzungs- und nahezu baugleichen Gebäuden erfolgt die klimaaktiv Deklaration für jedes einzelne Gebäude (entsprechend der Hauptnutzung), welches über einen eigenen Energieausweis verfügt. Um die Deklaration zu vereinfachen, empfehlen wir, ein beispielgebendes Gebäude in der Deklarationsplattform anzulegen, alle wesentlichen Angaben zum Gebäude in der Plattform auszufüllen und die identen Nachweise bei baugleichen Gebäuden hochzuladen. Nach Fertigstellung der Deklaration von einem Gebäude können für die weiteren nutzungs- und nahezu baugleichen Gebäude Kopien in der Plattform angelegt werden und bei den folgenden Gebäuden nur mehr jene Angaben angepasst werden, die nicht baugleich sind. Das können z.B. andere Energiekennwerte aus dem Energieausweis sein (Bereich B) oder einzelne Ergebnisse im Bereich Qualitätssicherungskriterien wie z.B. Raumluftmessung.- Jedes einzelne Gebäude muss die Anforderungen an die Anzahl der Luftdichtheitsmessungen erfüllen. Für die Berechnung der Anzahl der Innenraumluftmessungen kann die Summe aller Wohneinheiten bzw. die Gesamtfläche aller Gebäude (BGF) herangezogen werden. Die Bewertung erfolgt dann auf Basis der schlechtesten Messung bzw. Qualitätsstufe.
- Die Erträge einer gemeinsamen PV Anlage und/oder eines Wärmeversorgungssystems dürfen flächenmäßig (entsprechend der BGF) auf die einzelnen Gebäude zugerechnet werden. Unabhängig von der getrennten Deklaration der Gebäude kann bei Erreichung der gleichen Qualitätsstufe aller Gebäude (GOLD/SILBER/BRONZE) eine gesamthafte Auszeichnung von Seiten klimaaktiv Bauen und Sanieren erfolgen. In diesem Falle kann eine Urkunde und Auszeichnung für das gesamte Bauprojekt ausgestellt werden.
In Ausnahmefällen (z.B. bei sehr kleinen Wohnhausanlagen/Reihenhäusern mit einer Gesamt BGF unter 2.000m²) kann in Rücksprache mit dem Programmmanagement von klimaaktiv für nutzungs- und nahezu baugleiche Gebäude auf einer Liegenschaft eine gesamthafte Deklaration erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass die Energiekennzahlen der einzelnen Bauteile für die jeweilige Stufe der Gebäudedeklaration (Gold/Silber/Bronze) nahezu ident bzw. die gleiche Qualität haben.
Können Gebäude mit besonderem Schutzstatus (Denkmalschutz) mit klimaaktiv bewertet werden?
klimaaktiv bietet auch für Gebäude unter besonderem Schutzstatus die Möglichkeit zur Optimierung und qualitätsgeprüfter Sanierung. Im Unterschied zum Standardweg (Bewertungssystem nach Neubau oder Sanierung) mit klar definierten quantitativen Anforderungen bietet der Kriterienkatalog „Sanierung im Denkmalschutz“ im Energiebereich auch die Möglichkeit, die relative Reduktion des Energiebedarfs nach durchgeführten Sanierungsmaßnahmen gegenüber dem Bestandswert zu beurteilen. Als Mindestanforderung gilt eine Reduktion von 25 Prozent gegenüber dem Bestandswert. Ein Energieausweis vor und nach der Sanierung ist vorzulegen. Alternativ kann auch der Nachweisweg über quantitative Mindestanforderungen gewählt werden. Der Kriterienkatalog „Sanierung im Denkmalschutz“ kann für folgende Gebäudetypen angewendet werden:- Gebäude, die gesamthaft oder in Teilen per Bundesgesetz unter Denkmalschutz stehen.
- Gebäude, die per landesrechtlicher Schutzbestimmungen im Bereich des Ensembleschutzes, des Ortsbildschutzes und Gebietsschutzes, des Schutzes historischer Bausubstanz oder vergleichbarer Bestimmungen offiziell mit einem Schutzstatus versehen sind.
- Gebäude, die noch keinen Schutztitel haben, aber als denkmalwürdige (lt. BDA) gelistet sind.
Bei Gebäuden ohne Schutztitel, aber mit erhaltenswerter Fassade, kann nach Rücksprache mit dem klimaaktiv Programmmanagement und nach Vorlage einer Bilddokumentation und Beschreibung des Objektes geklärt werden, ob der Kriterienkatalog „Sanierung im Denkmalschutz“ anzuwenden ist.