1. Nachweisführung für PVC-freie Wandbeläge bei Kriterium C.1.2

Bei der Bewertung des klimaaktiv Muss-Kriteriums "PVC-freie Wandbeläge" werden kleinteilige Elemente wie Dehnfugenprofile, Winkelprofile und ähnliche Komponenten nicht berücksichtigt.

2. Nachweisführung EPS Schüttung für Kriterium C.2.2

Für die Nachweisführung der EPS-Schüttung sind folgende Dokumente erforderlich:
  1. Eine Herstellerbestätigung die angibt, dass die EPS-Schüttung frei von als SVHCs eingestuften Flammschutzmitteln ist. Zudem darf sie keine KMR-Stoffe gemäß Kategorie 1A, 1B und empfohlenermaßen Kategorie 2 der CLP-Verordnung 1272/2008 enthalten.
  2. Bestätigung über die Verwendung der angeführten Produkte durch die ausführende Firma oder die örtliche Baubehörde (ÖBA).

3. Welche Umweltzeichen werden für das Kriterium „Produkte und Komponenten mit Umweltzeichen“ anerkannt?

Als hohe Umweltstandards für Bauprodukte werden folgende Umweltzeichen (Umweltproduktdeklarationen des Typ I nach EN ISO 14024) anerkannt:
  • Österreichisches Umweltzeichen
  • natureplus
  • IBO-Prüfzeichen

Für bestimmte Produktgruppen werden weitere Umweltzeichen (wie das Nordische Umweltzeichen - Nordic Swan, Blauer Engel RAL-UZ,…) anerkannt. Diese sind in einem Merkblatt zusammengefasst, das unter www.klimaaktiv.at/bauen-sanieren/gebaeudedeklaration/materialien-tools.html zum Download bereitsteht.

4. Ist der Emicode als Nachweis für klimaaktiv anerkannt?

Für das Produktmanagement (D.2.2) – Emissionsarme Stoffe wird der Emicode anerkannt. Als Umweltzeichen wird der Emicode nicht anerkannt. In Frage 1 werden gültige Umweltzeichen angeführt.

5. Ist die Ökoindexberechnung OI3 und die Berechnung des Entsorgungsindikators EI10 mit der Bilanzgrenze 3 (BG3) im Programm GEQ (Zehentmayer Software GmbH) mit dem Berechnungsleitfaden 5 möglich? Wird diese von klimaaktiv anerkannt?

Die Berechnung sollte auf Basis des Leitfadens V4.0 erstellt werden. Im Leitfaden V5 mit einem Betrachtungszeitraum von 50 Jahren bilanziert, weshalb dieser für die klimaaktiv Deklaration derzeit nicht verwendet werden kann. Die Frage ist – welcher IBO Richtwertekatalog ist hinterlegt - 2012 (klimaaktiv Katalog) oder 2020? Mit dem Richtwertekatalog 2020 entstehen höhere Werte, insbesondere bei Stahl(beton). Eine alternative Berechnungsplattform für die OI3 und EI10 Berechnung ist zum Beispiel eco2soft

6. Wie ist Kreislauffähigkeit im neuen Kriterium in klimaaktiv verankert?

Kreislauffähigkeit im Bauwesen umfasst viele Ansätze wie etwa das rückbaufreundliche Konstruieren, die Dokumentation der verbauten Materialien, vorzugsweise über digitale Erfassung, die Schadstofffreiheit von Bauprodukten, die Bauteilwiederverwendung ebenso wie die Gewinnung und Verwendung mineralischer Körnungen.

In H. Figl et al (2020a) wurden Bewertungsansätze für die Kreislauffähigkeit aus verschiedensten Ländern zusammengestellt und analysiert. Ergebnis der Analyse war, dass alle Bewertungssysteme im Grunde vergleichbare Ansätze z.B. bezüglich der bewerteten Parameter haben, sich die Bewertung im Detail jedoch grundlegend unterscheidet. Von einer europäischen Harmonisierung ist man in diesem Feld aktuell also noch weit entfernt. In Österreich können die Entsorgungseigenschaften mithilfe des EI10 sichtbar gemacht werden. Die Berechnung wird in klimaaktiv mit Punkten anerkannt. Darüber hinaus werden die Leitprinzipien der Circular Economy im klimaaktiv-Gebäudestandard wie folgt beschrieben:

  1. Vermeiden – Reduce: Maßnahmen zur Verringerung von Abfallmengen. Beispielhafte Maßnahmen: schlanke Konstruktionen, optimierte Raumgrößen, Vorortverwendung von Aushub, Sand und dergleichen
  2. Wiederverwenden – Reuse: möglichst gleichwertige Weiterverwendung von Materialien, Bauteilen oder eingesetzten Technologien
  3. Produktorientierte Verwertung – Recycling: Aufbereitung von Materialien zur Wiederverwendung in Produkten oder Technologien in vergleichbaren oder gering-wertigeren Produkten
  4. Sonstige Verwertung: energetisch-thermische Verwertung, Verfüllung
  5. Entsorgung / Deponierung, sofern die oben genannten Prinzipien nicht anwendbar sind.

Diese, aus der Abfallwirtschaft stammende, Betrachtungsweise in die Praxis der Bauwirtschaft umzusetzen, soll durch die Erstellung von Rückbaukonzepten besser gelingen.

Rückbaukonzept bei Neubauten
Bei Neubauten ist bereits in der Entwurfsplanung durch die Erstellung eines Rückbau- und Verwertungskonzepts auf die oben genannten Aspekte einzugehen. Dabei sind für die wesentlichsten Standardbauteile und bei einer kalkulatorischen Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes von 100 Jahren die Potenziale der fünf genannten Leitprinzipien zu benennen.

Rückbaukonzept bei Bestandsobjekten und Sanierungsvorhaben
Ergänzend zu den oben genannten Aspekten wird eine umfassende Schad- und Störstofferkundung durchgeführt, bei der verpflichtend vorab das Reuse-Potenzial zu erheben und dokumentieren ist. Die Dokumentation des erstellten Rückbaukonzepts einschließlich Reuse-Potenzialen und Schad- und Störstofferkundung erfolgt in Analogie zur Entwurfs- und Ausführungsplanung mit ergänzender Berichterstattung.

BIM-Modell für umfangreiche Bauvorhaben
Die BIM-Methode kann über einen effizienten Datenaustausch bei der Produktwahl in der Planungs- und Ausführungsphase unterstützen – je früher im Planungsprozess ökologische Bewertungen und Optimierungen angesetzt werden, desto größer ist das Verbesserungspotenzial.
Für den verwertungsorientierten Rückbau am Lebensende des Gebäudes („Urban Mining“) ist eine Dokumentation der verbauten Materialien essenziell. Die Dokumentation unterstützt außerdem bei der Instandhaltung und Instandsetzung von Gebäudeteilen.

7. Welche Anforderung sind für Aufzüge im Rahmen der klimaaktiv Deklaration zu erfüllen?

Für Aufzüge gibt es im Rahmen einer klimaaktiv Deklaration keine Anforderungen.

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