1. Ist die Errichtung einer kontrollierten Wohnraumlüftung zwingend notwendig, wenn man die klimaaktiv Mindestkriterien erreichen möchte?

klimaaktiv ist grundsätzlich technologieunabhängig. Notwendig ist die Nachweisführung, dass die Mindestanforderungen an die Raumluftqualität erfüllt werden. Im Wohnbau muss dafür in der Regel eine Abluftanlage oder eine Komfortlüftungsanlage eingebaut werden. Bei anderen Gebäudetypen kann auch ein (teil)manuelles/mechanisches Alternativkonzept die Anforderungen erfüllen.

2. Emissionsarmut und mehr: Produktmanagement

Das Produktmanagement berücksichtigt mehrere Ziele des Green Deals. Ursprünglich war das Ziel des Produktmanagements, auch Chemikalienmanagement genannt, vor allem eine gute Raumluftqualität sicherzustellen. In einer Kreislaufwirtschaft sind Produkte, die keine oder nur ein Minimum an Schadstoffen enthalten, darüber hinaus besser wiederzuverwenden oder -verwerten bzw. zu entsorgen.

Ablauf des Produktmanagements in der ökologischen Beschaffung

Ein strukturierter Ablauf ist Voraussetzung für ein lebenszyklus- und lieferketten-begleitendes Produktinformationsmanagement. Die systematische Beschaffung von ökologischen Baustoffen vom Entwurf bis zur Ausführung wurden erstmals ab 2005 im Demonstrationsvorhaben (Gemeindezentrum Ludesch) erprobt und seither systematisch zu einer standardisierten Dienstleistung entwickelt. Die Auftraggeber:innen werden bei der Verankerung der Kriterien in der Ausschreibung und Vergabe unterstützt. Dies beinhaltet Baueinleitungsgespräche mit den Ausführenden sowie Bauproduktfreigaben bzw. -optimierungen für die einzelnen Gewerke. Während der Realisierung des Bauprojektes werden stichprobenartige Kontrollen auf der Baustelle durchgeführt. Abschließend werden Innenraumluftmessungen zur Bestätigung der Innenraumluftqualität durchgeführt.

Wie funktioniert das Produktmanagement in 3 Stufen?

In klimaaktiv werden die zu erfüllenden Anforderungen ab dem Kriterienkatalog 2020 in 3 Stufen gegliedert. Die Anforderungen sind für Dienstleistungsgebäude und für Wohngebäude die gleichen. Für die Stufe 1 wird der Innenausbau nach ÖNORM B 1801-1:2015-12 herangezogen, geprüft werden sollen Produkte, die in Aufenthaltsräumen wie etwa Büros, Wohn- und Schlafräume eingesetzt werden. Für die Stufe 2 und 3 werden darüber hinaus horizontale und vertikale Baukonstruktionen wie Fassade und Dach in Betracht gezogen. Tiefgaragen und Außenanlagen müssen nicht berücksichtigt werden.

Dabei werden in Stufe 1 emissionsarme Produkte für den Innenausbau berücksichtigt. Das bedeutet, es werden die Bauproduktgruppen mit der größten Relevanz für die Raumluftqualität, nämlich Verlegewerkstoffe, Bodenbeläge, Holzwerkstoffe, Beschichtungen, Innenwandfarben sowie Bitumenmassen überprüft.

In Stufe 2 werden auch emissionsarme Produkte für die Anwendung im Außenraum gefordert, das bedeutet die Produktgruppen der Stufe 1 werden ergänzt mit den Produktgruppen Innenwandputze, Dämmstoffe, Dichtstoffe, Flüssigkunststoffe sowie Kleb- und Füllstoffe.

In der Stufe 3 kommen weitere Kriterien für die Schadstoffarmut hinzu, erfasst werden müssen im Wesentlichen die Produktgruppen der Stufe 2.

Die anzuwendenden Kriterien sind auf der Plattform www.baubook.info veröffentlicht. Sie werden nicht nur für klimaaktiv sondern auch u.a. auch in der öffentlichen Beschaffung angewendet.
Bauproduktmanagement als baubegleitende Maßnahme ermöglicht – meistens kostenneutral – die Verwendung von Bauprodukten, die volkswirtschaftlich gesehen großen Nutzen stiften: Die Gesundheit von Arbeitnehmer:iInnen auf der Baustelle ebenso wie im fertiggestellten Gebäude wird kurz- und vor allem langfristig geschont.

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