klimaaktiv Deklarationsplattform

Ein klimaaktiv Gebäude steht für Energieeffizienz, Ökologische Qualität, Komfort und Ausführungsqualität. Um die Qualität eines Gebäudes messbar und vergleichbar zu machen, wurde der klimaaktiv Gebäudestandard entwickelt. Er zeichnet Gebäude aus, die besonders hohen Anforderungen entsprechen. Dem Gebäudestandard liegen Bewertungskategorien zugrunde, die im Kriterienkatalog definiert sind. Derzeit sind folgene Kriterienkataloge - jeweils für Neubau, Sanierung und Sanierung im Denkmalschutz - verfügbar:

  • Wohnbauten
    ©Kurt Hörbst
  • Bürobauten
  • Bildungsbauten
  • Pflegeeinrichtungen
  • Krankenhäuser
  • Veranstaltungsbauten
  • Beherbergungsbetriebe
  • Sportstätten
  • Handelsbauten
  • sonstige Gebäude, wie Gewerbebauten

Alle klimaaktiv Kriterienkataloge können Sie in der Langfassung herunterladen (Exportieren), nachdem Sie sich einmalig auf dieser Plattform registriert haben. Einen Überblick zum klimaaktiv Gebäudestandard und zum Programm "klimaaktiv Gebäude" finden Sie HIER.

Jedes Gebäude, das nach dem klimaaktiv Kriterienkatalog deklariert und geprüft wurde, darf sich klimaaktiv Gebäude nennen. Den klimaaktiv Gebäudestandard gibt es in den Qualitätsstufen "Gold", Silber" und "Bronze".

NEU: klimaaktiv EU-Taxonomie-Check ist online!

Im Jänner 2024 wurde das Onlinedeklarationssystem von klimaaktiv durch einen zusätzlichen klimaaktiv EU-Taxonomie-Check erweitert. Die Nutzung wird wie das gesamte klimaaktiv Onlinedeklarationssystem kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Taxonomie-Check ist ab der klimaaktiv Kriterienversion 2020 (Version 2020.3.1) verfügbar. Durch dieses neue Online-Werkzeug erhalten Nutzer:innen des klimaaktiv Onlinesystems eine effiziente und einfache Möglichkeit, ihre Immobilien hinsichtlich Taxonomie-Konformität zu dokumentieren. Sämtliche dafür brauchbaren Nachweise (wie etwa der vorhandene Energieausweis, Nachweise zur Rückbaufähigkeit, Produkt- und Chemikalienmanagement) aus der klimaaktiv Deklaration können direkt und ohne weiteren Aufwand auch für den Taxonomie-Check verwendet werden. Zusätzlich werden nur jene Nachweise benötigt, die im Sinne der Taxonomie-Vorgaben neu hinzugekommen sind. Die Plausibilitätsprüfung der Taxonomie-Nachweise erfolgt gegenwärtig noch nicht automatisch im klimaaktiv System, sie hat durch dafür dezidiert befugte Unternehmen (u.a. Ziviltechniker:innen, Ingenieurbüros; insbesondere aber Wirtschaftsprüfer:innen) gesondert zu erfolgen. Sehr wohl ist es mit dem klimaaktiv EU-Taxonomie-Check aber möglich, alle dafür benötigten fachlichen Unterlagen an einem Ort zu sammeln und nach Abschluss dieser Sammlung in Form eines digitalen Akts externen Prüfer:innen zur Verfügung zu stellen. Der klimaaktiv EU-Taxonomie-Check beinhaltet dann eine Taxonomie-Erklärung mitsamt aller hinterlegten Nachweise.

Die klimaaktiv Kriterienkatalog „In der Gebäudenutzung" ist online!

Als Ergänzung zu den Deklarationsstufen „Planung“ und „Fertigstellung“ setzt klimaaktiv mit der zusätzlichen Deklarationsstufe „klimaaktiv in der Gebäudenutzung“ einen weiteren Anreiz zur realitätsnahen Energiebedarfsberechnung und zur Optimierung in der Nutzung des Gebäudes.
Um auch Laien eine einfache Einordnung der realen Verbräuche zu ermöglichen, erfolgt die Bewertung der energetischen Performance in der Deklarationsstufe „In der Gebäudenutzung" auf der Ebene der Endenergie. Hierbei können Zählerdaten oder Energiekostenabrechnungen genutzt werden. Zur Vereinfachung werden alle Verbräuche in dieser Deklarationsstufe auf die Wohnnutzfläche (WNFL) bezogen, um eine einheitliche Bezugsgröße zu gewährleisten, die auch in der Energiekostenabrechnung Verwendung findet.
Der Kriterienkatalog für die Deklaration ist nun online verfügbar, sowohl für Mehrfamilienhäuser als auch für Bürogebäude, und deckt sowohl Neubau als auch Sanierung ab. Zur Nutzung dieser Deklarationsstufe können bereits vollständig deklarierte Projekte einfach in den Nutzungskatalog kopiert werden, wobei anschließend die notwendigen Eingaben vorgenommen werden müssen. Eine Plausibilitätsprüfung ist auch für diese Deklarationsstufe obligatorisch, bevor die Urkunde ausgehändigt wird.

Die aktuelle klimaaktiv Kriterienversion 2020.3

In der vorliegenden aktuellen Kriterienversion wurde nun die zusätzliche Deklarationsmöglichkeit mittels Sanierungsfahrplan implementiert. Zusätzlich wurden Anpassungen aufgrund von Anfragen und Anregungen durch Expert:innen bei der Bearbeitung, Interpretation und Nachweisführung durchgeführt. Damit soll die Praxistauglichkeit des Bewertungssystems nochmals verbessert werden. Die vor Veröffentlichung der aktuellen Kriterienversion 2020.3 auf der Onlineplattform verfügbare Version lautete auf die Bezeichnung 2020.2.
Alle Änderungen finden sich im Änderungsprotokoll 2020.3.
Vorangegangene Änderungen von Version 2020.1 zu Version 2020.2 finden sich im Änderungsprotokoll 2020.2 .

Ein abschließender Hinweis: Wenn Projekte auf der Online-Plattform in einer vorangegangenen Version angelegt wurden, dann können diese in dieser Version auch weiterbearbeitet und fertiggestellt werden. Alternativ bietet sich die Möglichkeit zum „Upgrade“ auf die jeweils neueste Version der Kriteriendefinition. Dafür muss durch die Nutzer:innen eine Kopie des bereits angelegten Projekts in die neue Kriterienversion gemacht werden, um den Umstieg auf diese zu erwirken. Es ist kein „Downgrade“ einer neuen Kriterienversion auf eine vorangegangene Version möglich.

klimaaktiv Gebäudebewertung FAQ: Sie haben Fragen? – wir antworten!

Sie haben Fragen zu den Energieanforderungen, zur Berechnung des Grün- und Freiflächenfaktors, zum Kriterium Raumluftqualität oder zur Online Deklaration allgemein?
Im Rahmen von regelmäßigen Online Terminen bieten wir die Möglichkeit, Detailfragen zur klimaaktiv Gebäudedeklaration und zum klimaaktiv Kriterienkatalog zu klären. Diese Veranstaltungsreihe richtet sich vorrangig an Personen, die den klimaaktiv Gebäudestandard bereits kennen. Für all jene, die den Kriterienkatalog grundsätzlich kennenlernen möchten empfehlen wir einen Grundkurs zum Gebäudestandard. Termine finden Sie im Veranstaltungskalender.
Weitere Informationen zur Veranstaltungsreihe finden Sie unter hier

Leitfaden: Abluft im Wohnbau

Im klimaaktiv Kriterienkatalog (2020) sind verbindliche Kriterien hinsichtlich der Anforderungen an die Luftqualität definiert, die durch verschiedene technische Lösungen erreicht werden können. Wenn Sie eine reine Abluftanlage im Wohnbau wählen, dann sind verschiedene Planungsschritte zu berücksichtigen. Von der Auslegung der Zu- und Abluft bis hin zur Bedarfsregelung und zum Einsatz besonders energieeffizienter Geräte sind Vorgaben einzuhalten.
Im Leitfaden „Abluft im Wohnbau“ finden Sie Informationen zu den notwendigen Planungsschritten und zur Nachweisführung.

Der neue klimaaktiv Kriterienkatalog 2020

Mit September 2020 gibt es eine Neuauflage der klimaaktiv Kriterienkataloge für alle Gebäudekategorien Neubau und Sanierung. Anlass für die Überarbeitung waren die Änderungen der OIB-Richtlinie 6 (2019) Energieeinsparung und Wärmeschutz sowie der damit mit geltenden Normen. Diese notwendige Überarbeitung wurde für eine Schärfung und teilweise Neuausrichtung des gesamten Kriteriensets zu den Themen CO2-Neutralität und Klimawandelanpassung genutzt. Das Bewertungssystem wurde um neue Themen und Kriterien erweitert, umstrukturiert und entsprechend neu bepunktet. Der neue Kriterienkatalog schließt den Einsatz fossiler Energieträger bei klimaaktiv Gebäuden nun grundsätzlich aus und schärft die Qualitätsanforderungen im Bereich der Energieeffizienz. Außerdem stellt er höhere Anforderungen an Infrastruktur und umweltverträgliche Mobilität sowie auch an die Umweltverträglichkeit von eingesetzten Baustoffen und Produkten.
Weitere Informationen finden Sie unter www.klimaaktiv.at/bauen-sanieren

Hier kommen Sie zu den Demonstrationstools des neuen Kriterienkatalogs 2020 in aktueller Fassung:

Welchen Kriterienkatalog (2017 oder 2020) verwenden Sie bei der Deklaration?
Mit der Veröffentlichung des klimaaktiv Kriterienkataloges 2020 wird die Deklaration aller Gebäudetypen auf EINER Plattform, der baudock, zusammengeführt. Damit wird die Deklaration und Projektverwaltung wesentlich vereinfacht.
Gebäude, die jetzt mit der Planung beginnen, müssen nach dem neuen Kriterienkatalog 2020 deklariert werden.
Gebäude, die bereits in den klimaaktiv Deklarationsplattformen angelegt wurden und Gebäude, die sich schon in der Fertigstellung befinden, können nach wie vor mit dem Kriterienkatalog 2017 deklariert werden. Für mehr Informationen dazu kontaktieren Sie bitte das klimaaktiv Program management.

Gebäudedeklaration

Bevor Sie hier Ihre Projekte klimaaktiv online deklarieren können, müssen Sie sich einmalig registrieren. Nach der anschließenden Anmeldung können Sie die entsprechenden Deklarationsformulare ausfüllen und online einreichen.

Gebäudedatenbank


Alle klimaaktiv deklarierten und geprüften Gebäude werden in der Gebäudedatenbank veröffentlicht
In Österreich gibt es bereits viele gute Beispiele zu energieeffizienten Neubauten und Sanierungen. klimaaktiv macht diese sichtbar und will zur Nachahmung anregen. Herausragende Neuzugänge stellen wir als "Objekt des Monats" vor.
Hier können Sie klimaaktiv Gebäude in ganz Österreich suchen.

Beratungsangebote

Sie benötigen Unterstützung bei der Erstellung des klimaaktiv Gebäudekonzeptes? Die klimaaktiv ExpertInnen in ihrem Bundesland beraten Sie gerne. klimaaktiv-Beratungsangebote

Sie möchten ein Wohngebäude mit der Katalogversion 2017, OIB RL 6, 2015 deklarieren?

Diese werden wie bisher auf der Gebäudedeklarationsplattform baubook deklariert.

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